Beauftragte für Schulwesen

Die oder der Schulbeauftragte hat die Aufgabe, zur Entwicklung der Schulen in Trägerschaft des Amtes beizutragen.
Zu ihren oder seinen Aufgaben gehören insbesondere:
1. Beratung und Unterstützung der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben in allen schulischen Angelegenheiten einschließlich Mitwirkung bei der Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Amtsausschuss
,
2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Amtsverwaltung, dem Amtsausschuss, den Schulleitern, den Schulkonferenzen, den
Schulfördervereinen sowie dem Schulamt
und
3. Jährliche Berichterstattung über die Tätigkeiten im Amtsausschuss.
 

Frau Kirsten Breitsprecher-Kranz

  • Telefon: 0172 3133459
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Anschrift

Amt Landhagen
Theodor-Körner-Str. 36
17498 Neuenkirchen

Sprechzeiten


Di.:
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mi.:
08:30 - 12:00 Uhr
Do.:
13:00 - 17:00 Uhr
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