Beauftragte für Schulwesen

Die oder der Schulbeauftragte hat die Aufgabe, zur Entwicklung der Schulen in Trägerschaft des Amtes beizutragen.
Zu ihren oder seinen Aufgaben gehören insbesondere:
1. Beratung und Unterstützung der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben in allen schulischen Angelegenheiten einschließlich Mitwirkung bei der Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Amtsausschuss
,
2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Amtsverwaltung, dem Amtsausschuss, den Schulleitern, den Schulkonferenzen, den
Schulfördervereinen sowie dem Schulamt
und
3. Jährliche Berichterstattung über die Tätigkeiten im Amtsausschuss.
 

Frau Kirsten Breitsprecher-Kranz

  • Telefon: 0172 3133459
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