Wahlen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um anstehende Wahlen im Amt Landhagen. Ob Wahltermine, Bekanntmachungen, Wahlergebnisse oder weiterführende Hinweise: Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die aktuellen Informationen übersichtlich zur Verfügung. So bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden und können sich schnell und unkompliziert informieren.

Aktuelle Wahlen

Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Mitbestimmung. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Wahlverfahren im Amt Landhagen sowie über vergangene Wahlen und öffentliche Bekanntmachungen. Alle relevanten Informationen stehen Ihnen hier gebündelt und übersichtlich zur Verfügung.

Landtagswahl 2026

Wahl zum 9. Landtag für Mecklenburg-Vorpommern

Der Landtag ist als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Stätte politischer Willensbildung. Er besteht aus mindestens 71 Sitzen, derzeit 79 und wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt werden.

Wahltermin

Am 29. Juli 2025 hat die Landesregierung durch Beschluss den Tag der Wahl zum 9. Landtag für Mecklenburg-Vorpommern auf

Sonntag, den 20. September 2026

festgelegt.

Das Amt Landhagen mit den Gemeinden Behrenhoff, Dargelin, Dersekow, Hinrichshagen, Levenhagen, Mesekenhagen, Neuenkirchen, Wackerow, Weitenhagen gehört zum Wahlkreis 29 (Vorpommern-Greifswald II) zusammen mit der Stadt Anklam, den Ämtern Anklam-Land und Züssow.

Informationen zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sind den Veröffentlichungen des Landeswahlleiters von Mecklenburg-Vorpommern und des Kreiswahlleiters des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu entnehmen.

Homepage Landeswahlleiter: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2026
Homepage des Landkreises Vorpommern-Greifswald: https://www.kreis-vg.de/Landkreis/Wahlen/

Wahlleitung Amt Landhagen

Wahlleiterin:

Frau Kristin Peukert
Telefon: 03834-89 51 20

Stellv. Wahlleiter: 

Herr Matthias Falk
Telefon: 03834-89 51 22

Weitere Mitarbeitende Wahlen:

Frau Andrea Buutz
Telefon: 03834-89 51 25

E-Mail: wahlen@amt-landhagen.de

Nahaufnahme des Schriftzuges "Amt Landhagen" an einer Hauswand
Luftbild einer Gemeinde
Feuerwehr Neuenkirchen
Luftbild von Hinrichshagen
Häuser in Behrenhoff

Wahl-Archiv

Im Archiv finden Sie Informationen und Ergebnisse vergangener Wahlen und Bürgerentscheide im Amt Landhagen.

Hinweis für die Stichwahl am 25. Mai 2025

Wahlergebnisse in den Amtsangehörigen Gemeinden

Achtung: In den einzelnen Wahlbezirken (Gemeinden) sind die Briefwähler nicht enthalten.

Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen zur Stichwahl verschickt. Alle Personen, die Briefwahlunterlagen zur Hauptwahl am 11.05.2025 beantragt hatten, erhalten diese automatisch auch für die Stichwahl. Die neuen Stimmzettel liegen frühestens diesen Freitag (16.5.) vor. Wer zur Stichwahl nicht vor Ort sein sollte, kann immer noch Briefwahl beantragen. Diejenigen sollten aber am besten direkt ins Briefwahllokal des Amtes Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen kommen. Dieses ist weiterhin an den üblichen Tagen geöffnet. Briefwahlunterlagen können erst nach Lieferung der neuen Stimmzettel an die Bürger verschickt werden (voraussichtlich ab 16.05.2025). Die direkte Wahl im Briefwahllokal kann dann voraussichtlich ab dem 20.05.2025 erfolgen. Beim Rückversand der Briefwahlunterlagen an die Wahlbehörde ist zu beachten, dass diese Unterlagen (Wahlbrief) bis Sonntag, 25.05.2025, 18:00 Uhr zugestellt sein muss.

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit den Wahlbrief direkt in unserem Hausbriefkasten einzuwerfen. Dieser wird mehrfach am Tag geleert.

Öffnungszeiten Hauptwahl

Di.: 08.30 – 12.00 Uhr &
Di.: 13.00 – 18.00 Uhr
Mi.: 08.30 – 12.00 Uhr
Do.: 13.00 – 17.00 Uhr

Hinweis für die Hauptwahl vom 11. Mai 2025

Wahlergebnisse in den Amtsangehörigen Gemeinden

Achtung: In den einzelnen Wahlbezirken (Gemeinden) sind die Briefwähler nicht enthalten.

Am 11. Mai 2025 findet die Wahl der Landrätin oder des Landrates für den Landkreis Vorpommern-Greifswald statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, so würde diese am 25. Mai 2025 stattfinden.

 

Hinweise zur Briefwahl

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie formlos postalisch, per Mail, Fax, online oder persönlich (nicht telefonisch) beantragen.

Wenn Sie zur Antragstellung persönlich zur Gemeindebehörde gehen, können Sie im Verwaltungsgebäude des Amtes Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen, (barrierefreier Eingang) voraussichtlich ab dem 22.04.2025 an der Briefwahl zu folgenden Öffnungszeiten teilnehmen:

Öffnungszeiten Hauptwahl

Di.: 08.30 – 12.00 Uhr & 13.00 – 18.00 Uhr
Mi.: 08.30 – 12.00 Uhr
Do.: 13.00 – 17.00 Uhr

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den Personen mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl am 25.05.2025 statt.

Personen, die zur Landratswahl im Landkreis Vorpommern-Greifswald am 11.05.2025 einen Wahlschein für die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese Unterlagen automatisch auch für eine mögliche Stichwahl (sofern die neuen Stimmzettel vorliegen).

Wer sich erst zur Stichwahl (sofern die neuen Stimmzettel vorliegen) für eine Briefwahl entscheidet, hat die Möglichkeit vor Ort im Amt zu wählen oder die Unterlagen wie oben beschrieben zu beantragen:

Öffnungszeiten Stichwahl voraussichtlich ab 20.05.2025

Di.: 08.30 – 12.00 Uhr & 13.00 – 18.00 Uhr
Mi.: 08.30 – 12.00 Uhr
Do.: 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. der 23.05.2025: 08.30 – 12.00 Uhr

Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den jeweiligen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Wahlergebnisse in den Amtsangehörigen Gemeinden

Achtung: In den einzelnen Wahlbezirken (Gemeinden) sind die Briefwähler nicht enthalten.

Bekanntmachungen

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Wahltermin

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Das Amt Landhagen mit den Gemeinden Behrenhoff, Dargelin, Dersekow, Hinrichshagen, Levenhagen, Mesekenhagen, Neuenkirchen, Wackerow, Weitenhagen gehört zum Wahlkreis 15 (Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I) zusammen mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Landkreis Vorpommern-Rügen.

Informationen für Deutsche im Ausland finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (Bundeswahlleiterin.de)

Quelle: Die Bundeswahlleiterin

Hinweise zur Briefwahl

Zur Teilnahme an der Briefwahl benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie formlos postalisch, per Mail, Fax, online oder persönlich (nicht telefonisch) beantragen.

Briefwahl vor Ort im Amt Landhagen ab 05.02.2025 zu den unten genannten Öffnungszeiten möglich.

Bitte beachten Sie, dass bei Briefwahl zu Hause, der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an das Amt Landhagen zurückgesendet werden muss, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Rückversand an die Wahlbehörde kann kostenfrei über die Deutsche Post erfolgen. Sie können den Wahlbrief mit Stimmzettel und dem Wahlschein aber auch vor Ort abgeben oder in den Hausbriefkasten einwerfen.

Amt Landhagen
Gemeindewahlbehörde
Theodor-Körner-Str. 36
17498 Neuenkirchen
Telefon: 03834 8951-20, 21, 25
Fax: 03834-8951 29
E-Mail: wahlen@amt-landhagen.de

Öffnungszeiten

Di.:08.30 – 12.00 Uhr & 13.00 – 18.00 Uhr
Mi.: 08.30 – 12.00 Uhr
Do.: 13.00 – 17.00 Uhr

Stimmzettel Muster

Wahlergebnisse in den Amtsangehörigen Gemeinden

Wahlbekanntmachung

Behrenhoff

Dargelin

Dersekow

Hinrichshagen

Levenhagen

Mesekenhagen

Neuenkirchen

Weitenhagen

Wackerow

Bekanntmachungen für das Wahlgebiet des Amtes Landhagen

Wahlauswertung Dersekow 2022

Wahlaufruf

In der Gemeinde Dersekow kommt es zu einer Ergänzungswahl der Gemeindevertretung.
 
Nachdem mittlerweile 4 Mandate unbesetzt sind, ist die Notwendigkeit einer Ergänzungswahl entsprechend dem Landes- und Kommunalwahlgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegeben.
 
Voraussichtlicher Wahltag
Sonntag, 12.06.2022
 
Bereits schon heute fordern wir alle vorschlagsberechtigten
  • Parteien,
  • Wählergruppen,
  • Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen zur Ergänzungswahl der Gemeindevertretung auf.
Das Wahlgebiet der Gemeinde besteht aus einem Wahlbereich.
Jeder der o.g. Wahlvorschlagsträger darf in jedem Wahlbereich jeweils einen Wahlvorschlag einreichen.
 

Vorläufige Ergebnisse für das Amt Landhagen

Bundestagswahl
 
Landtagswahl
 
Bürgermeister Hinrichshagen
 
 Der Wahlausschuss tagt am 28.09.2021 um 17.00 Uhr.
 
Draack
Gemeindewahlleiter

Information

Die Wahlen finden am 26.09.2021 statt.

Wahlergebnisse

Wahlbekanntmachungen

Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

im Amt Landhagen mit den Gemeinden Behrenhoff, Dargelin, Dersekow, Hinrichshagen, Mesekenhagen, Levenhagen, Neuenkirchen, Wackerow und Weitenhagen(einschließlich der neuen Ortsteile Diedrichshagen und Guest lt. Gebietsänderungsvertrag vom 13.12.2018)

Bekanntmachung zum einreichen von Wahlvorschlägen

Sehr geehrte Damen und Herren,
über den nachstehenden Link der Landeswahlleitung MV ist ein Download der notwendig einzureichenden Unterlagen der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2019 möglich.

www.laiv-mv.de/Wahlen/Kommunalwahlen/2019

Vorläufiges Ergebnis des Bürgerentscheides in der Gemeinde Neuenkirchen am 09. Dezember 2018

Für die im Bürgerentscheid der Gemeinde Neuenkirchen zur Abstimmung gestellte Frage:
„Soll sich die Gemeinde Neuenkirchen mit den Gemeinden Levenhagen, Mesekenhagen und Wackerow auf Basis des Gebietsänderungsvertrages mit Stand vom 01.11.2018 zu einer neuen Gemeinde zusammenschließen?“
wird folgendes Ergebnis vorläufig bekannt gegeben:
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 2.025
Zahl der Abstimmenden: 1.023
Zahl der gültigen Stimmen: 1.023
Zahl der ungültigen Stimmen: 0
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
„JA“ 294
„NEIN“ 729
Damit wurde die gestellte Frage entschieden, da sie mehrheitlich von den gültigen Stimmen mit „NEIN“ beantwortet wurde. Zugleich beträgt diese Mehrheit die erforderlichen 25 Prozent der Stimmberechtigten.
 
gez. Bratner
Gemeindewahlleiterin

Vorläufiges Ergebnis des Bürgerentscheides in der
Gemeinde Neuenkirchen am 26.08.2018

Für die im Bürgerentscheid der Gemeinde Neuenkirchen zur Abstimmung gestellte Frage
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Neuenkirchen vom 26.04.2018, dem Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Gemeinde Landhagen zuzustimmen, aufgehoben wird?“
wird folgendes Ergebnis vorläufig bekannt gegeben:
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 2.013
Zahl der Abstimmenden: 1.097
Zahl der gültigen Stimmen: 1.096
Zahl der ungültigen Stimmen: 1
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
„JA“ 674
„NEIN“ 422
 
Damit wurde die gestellte Frage entschieden, da sie mehrheitlich von den gültigen Stimmen mit „JA“ beantwortet wurde. Zugleich beträgt diese Mehrheit die erforderlichen 25 Prozent der Stimmberechtigten.
 
gez. Anja Bratner
Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung Bürgerentscheid

Die durch Bürgerentscheid zu entscheidene Frage lautet:
 
Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Neuenkirchen vom 26.04.2018 dem Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Gemeinde Landhagen zuzustimmen, aufgehoben wird?
 
Am Sonntag, dem 26. August 2018 wird ab 18.00 Uhr im Saal des Feuerwehrgerätehauses, Wampener Straße 8, 17498 Neuenkirchen die öffentliche Auszählung der Briefabstimmungsunterlagen erfolgen.
 

Öffentliche Bekanntmachung für den Bürgerentscheid der Gemeinde Neuenkirchen

Vorläufiges Ergebnis des Bürgerentscheides in der
Gemeinde Wackerow am 26.08.2018

Für die im Bürgerentscheid der Gemeinde Wackerow zur Abstimmung gestellte Frage
„Soll die Gemeinde Wackerow mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fusionieren?“
wird folgendes Ergebnis vorläufig bekannt gegeben:
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 1.127
Zahl der Abstimmenden: 859
Zahl der gültigen Stimmen: 859
Zahl der ungültigen Stimmen: 0
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
„JA“ 417
„NEIN“ 442
Damit wurde die gestellte Frage entschieden, da sie mehrheitlich von den gültigen Stimmen mit „Nein“ beantwortet wurde. Zugleich beträgt diese Mehrheit die erforderlichen 25 Prozent der Stimmberechtigten.

Bekanntmachung zum Bürgerentscheid

Die durch Bürgerentscheid zu entscheidene Frage lautet:

Soll die Gemeinde Wackerow mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fusionieren?

Am Sonntag, dem 26. August 2018 wird ab 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Am Flemmingberg 12, 17498 Wackerow die öffentliche Auszählung der Briefabstimmungsunterlagen erfolgen.

Öffentliche Bekanntmachung für den Bürgerentscheid der Gemeinde Wackerow

Vertragsentwurf mit der Hansestadt Greifswald 2018

Wackerow: Vertragsentwurf Stand 08.05.2018

Auswertung der Stimmenverteilung in den Gemeinden des Amtes Landhagen vom 27.05.2018

Tabelle Wahlergebnis 2018

Stimmverteilung zum Download

Wahllokale des Amtes

Wahlbekanntmachung: Liste der Wahllokale

Am 10.06.2018 steht die Stichwahl zum Landrat an:

  • Direktwahl der Landrätin/des Landrates Landkreis Vorpommern-Greifswald

Am 27.05.2018 stand folgende Wahl an:

  • Direktwahl der Landrätin/des Landrates Landkreis Vorpommern-Greifswald