Erforderliche Unterlagen Meldewesen

11.222 Meldewesen erforderliche Unterlagen

Anmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass, Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)
  • Zur Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines Kindes
Fristen: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Personalausweis

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderreisepass, oder Geburtsurkunde)
  • bei Antragstellung unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

Reisepass

  • gültiges Identitätsdokument (der Personalausweis, sonst der Reisepass, Kinderreisepass, oder Geburtsurkunde)
  • bei Antragstellung unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

Kinderreisepass

  • Alter Kinderreisepass
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur -einem Sorgeberechtigten
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
  • Ausweis des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils mit Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten
Kosten: § 15 Passverordnung (PassV)
Wichtiger Hinweis: Das Kind, für das ein Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein! 

Führungszeugnis (einfaches, erweitertes und behördliches Führungszeugnis)

  • für ein erweitertes Führungszeugnis ist die schriftliche Aufforderung der Beantragung vorzulegen
  • für ein behördliches Führungszeugnis ist die Anschrift der Behörde, Verwendungszweck vorzulegen

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Anschrift

Amt Landhagen
Theodor-Körner-Str. 36
17498 Neuenkirchen

Sprechzeiten


Di.:
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mi.:
08:30 - 12:00 Uhr
Do.:
13:00 - 17:00 Uhr
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