Sie wollen mit Ihrem Bürgermeister sprechen?
Hier die Sprechzeiten

Karsten Birnbaum

Telefon: 0172 3800290

E-Mail: bgm-behrenhoff@landhagen.de

Sprechzeit: vor jeder Sitzung der Gemeindevertretung um 18.30 – 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Behrenhoff, oder nach telefonischer Rücksprache

Fred Feike

Telefon: 038356 370

E-Mail: bgm-dargelin@landhagen.de

Sprechzeit: jeden ersten Dienstag im Monat 17.00 – 18.00 Uhr im Gemeinderaum, Teichstraße 21

Robert Lossau

Mobil: 0172 2888073

E-Mail: bgm-dersekow@landhagen.de

Sprechzeit: eine Stunde vor jeder Gemeindevertretersitzung und Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am Ort der Sitzung oder nach Vereinbarung

Thomas Wellendorf

Telefon: 0160 5503901

E-Mail: bgm-hinrichshagen@landhagen.de

Sprechzeit: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 18.30 – 19.30 Uhr Hof II, Apfelweg 57, im Gemeindezentrum
sowie nach Absprache – telefonisch oder per Mail

Sebastian Lafsa

Telefon: 0176 80767143

E-Mail: bgm-levenhagen@landhagen.de

Sprechzeit: vor jeder Gemeindevertretersitzung 18.15 – 18.45 Uhr im Feuerwehrhaus, Krauelshorster Damm 1

Geert Christoph Seidlein

Telefon: 0171 2757637

E-Mail: bgm-mesekenhagen@landhagen.de

Sprechzeit: vor jeder Gemeindevertretersitzung ab 18.30 Uhr im Gemeindezentrum Mesekenhagen und nach telefonischer Vereinbarung

Kirsten Breitsprecher

Telefon: 0172 3133459

E-Mail: bgm-neuenkirchen@landhagen.de

Sprechzeit: jeden 3. Montag im Monat 17.30 – 18.00 Uhr und jeden 3. Donnerstag von 08.30 – 09.00 Uhr und nach Vereinbarung im Gemeindezentrum Neuenkirchen Wampener Str. 16

Kai Dröse

Telefon: 0151 50017498

E-Mail: bgm-wackerow@landhagen.de

Sprechzeiten: jeden 1. Donnerstag im Monat von 17.00 – 17.30 Uhr im Bürgerbüro Wackerow und von 18.00 – 18.30 Uhr in der Feuerwehr Groß Petershagen

Janina Jeske

Telefon: 03834 5856987

E-Mail: bgm-weitenhagen@landhagen.de

Sprechzeit: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 17.00 – 18.00 Uhr ehem. Grundschule Nebengebäude (Schulhof) Weitenhagen, Schulstrasse

Einwohnermeldeamt

Dienstag:
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 18.00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung)

Mittwoch:
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung)

Donnerstag:
nur nach Terminvereinbarung

Dienstag:
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch:
08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag:
13.00 Uhr – 17.00 Uhr

Der schönste Moment im Leben –
Heiraten im Amt Landhagen

„Und ehe man sich versieht, ist man verheiratet…“

Doch bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden.

Zuständig für Anmeldung – auch wenn die Ehe woanders geschlossen werden soll – ist das Standesamt, in dem einer der Partner seinen Hauptwohnsitz hat.

Um Ihnen den ersten Gang zum Standesamt etwas zu erleichtern, sollen Ihnen folgende Hinweise (die nicht abschließend sind) beim Zusammentragen der Unterlagen helfen, damit Sie wegen des teilweise doch sehr komplizierten Personenstandsrechts nicht den Überblick verlieren.

Ansprechpartner:

Frau Buutz
Telefon: 0 38 34-89 51 25
E-Mail: standesamt@amt-landhagen.de

Zur Anmeldung werden von beiden Partnern Personalausweis oder Reisepass, aktuelle beglaubigte Abschriften bzw. Auszüge aus dem Geburtenregister benötigt. Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigungen mit Angaben zum Familienstand, ggf. Kindern, erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, wenn Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz nicht im Amtsbereich des Amtes Landhagen gemeldet sind. Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe bzw. Nachweise über die Begründung und Auflösung der Lebenspartnerschaft müssen Antragsteller vorlegen, die bereits einmal oder mehrmals verheiratet waren bzw. eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, noch zusätzliche die Sterbeurkunde des Verstorbenen. Die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder mit ggf. dazugehöriger Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamer Sorgeerklärung werden ebenfalls zur Anmeldung benötigt.

Sollte einer von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder wollen Sie im Ausland heiraten, ist in jedem Fall eine persönliche Vorsprache zu empfehlen.

Reichen die Unterlagen und Urkunden zur Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen nicht aus, ist das Standesamt berechtigt weitere Urkunden oder Nachweise einzufordern.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Es kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name eines Ehegatten bestimmt werden. Der abgegebene Name kann dem Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden.

Die Grundgebühr beträgt 65 Euro. Urkunden und beglaubigte Registerauszüge fallen mit je 12 Euro zu buche. Es können jedoch weitere Gebühren anfallen. Für eine Eheschließung an einem Samstag oder außerhalb der Dienstzeiten des Standesamtes werden z.B. zusätzliche Gebühren in Höhe von 100 Euro fällig. Stand: 23.11.2021

Terminreservierungen sind längerfristig möglich, die formelle Anmeldung selbst gilt nur ein halbes Jahr vor der Trauung. Eheschließungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes Landhagen möglich, also auch freitagnachmittags oder samstags. Bei entsprechender Zuarbeit erhält jedes Paar seine individuelle Traurede.

Für die Durchführung der Eheschließung benötigen wir einige Informationen von Ihnen wie z.B. die Anzahl der Gäste, ob Sie eine Rede oder Musik wünschen, ob Trauzeugen dabei sein werden usw.

Dazu können Sie bei uns einen Vordruck bekommen, den Sie in Ruhe zu Hause mit Ihrem Partner besprechen und ausfüllen können. Für die Musikbegleitung können Sie gerne eine CD oder einen USB-Stick mitbringen.

Ihr Standesamt ist offen für Ihre Wünsche, Anregungen und Anfragen.

Wir beraten Sie gern.

Bräutigam steckt seiner Braut den Ehering an. Die Braut hält einen Brautstrauß in der Hand.
Schild "Standesamt" an Hauswand
Standesamt Saal im Amt Landhagen