Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Es kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name eines Ehegatten bestimmt werden. Der abgegebene Name kann dem Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden. Es kann aber auch ein Doppelnamen zum Ehennamen bestimmt werden.
Fragen zum Ehenamen und deren Folgen können bei der Anmeldung der Eheschließung geklärt werden.