Standesamt – Die Anmeldung

Zur Anmeldung werden von beiden Partnern Personalausweis oder Reisepass, aktuelle beglaubigte Abschriften bzw. Auszüge aus dem Geburtenregister benötigt. Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigungen mit Angaben zum Familienstand, ggf. Kindern, erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, wenn Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz nicht im Amtsbereich des Amtes Landhagen gemeldet sind. Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe bzw. Nachweise über die Begründung und Auflösung der Lebenspartnerschaft müssen Antragsteller vorlegen, die bereits einmal oder mehrmals verheiratet waren bzw. eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, noch zusätzliche die Sterbeurkunde des Verstorbenen. Die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder mit ggf. dazugehöriger Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamer Sorgeerklärung werden ebenfalls zur Anmeldung benötigt. Auch Geburtsurkunden bereits erwachsener Kinder.

Sollte einer von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder wollen Sie im Ausland heiraten, ist in jedem Fall eine persönliche Vorsprache zu empfehlen.

Reichen die Unterlagen und Urkunden zur Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen nicht aus, ist das Standesamt berechtigt weitere Urkunden oder Nachweise einzufordern.