„Und ehe man sich versieht, ist man verheiratet…“
Doch bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden.
Zuständig für Anmeldung – auch wenn die Ehe woanders geschlossen werden soll – ist das Standesamt, in dem einer der Partner seinen Hauptwohnsitz hat.
Um Ihnen den ersten Gang zum Standesamt etwas zu erleichtern, sollen Ihnen folgende Hinweise (die nicht abschließend sind) beim Zusammentragen der Unterlagen helfen, damit Sie wegen des teilweise doch sehr komplizierten Personenstandsrechts nicht den Überblick verlieren.
Das Standesamt ist aber auch für Geburts- und Sterbebeurkundungen, Namenserklärungen und vieles mehr zuständig.
Ansprechpartner:
Frau Buutz
Telefon: 0 38 34-89 51 25
E-Mail: standesamt@amt-landhagen.de