Bürgerentscheid Gemeinde Neuenkirchen 2018 Nr.1
Vorläufiges Ergebnis des Bürgerentscheides in der
Gemeinde Neuenkirchen am 26.08.2018
Für die im Bürgerentscheid der Gemeinde Neuenkirchen zur Abstimmung gestellte Frage
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Neuenkirchen vom 26.04.2018, dem Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Gemeinde Landhagen zuzustimmen, aufgehoben wird?“
wird folgendes Ergebnis vorläufig bekannt gegeben:
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 2.013
Zahl der Abstimmenden: 1.097
Zahl der gültigen Stimmen: 1.096
Zahl der ungültigen Stimmen: 1
Zahl der Abstimmenden: 1.097
Zahl der gültigen Stimmen: 1.096
Zahl der ungültigen Stimmen: 1
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
„JA“ 674
„NEIN“ 422
„NEIN“ 422
Damit wurde die gestellte Frage entschieden, da sie mehrheitlich von den gültigen Stimmen mit „JA“ beantwortet wurde. Zugleich beträgt diese Mehrheit die erforderlichen 25 Prozent der Stimmberechtigten.
gez. Anja Bratner
Gemeindewahlleiterin
Gemeindewahlleiterin
Bekanntmachung Bürgerentscheid
Die durch Bürgerentscheid zu entscheidene Frage lautet:
Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Neuenkirchen vom 26.04.2018 dem Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Gemeinde Landhagen zuzustimmen, aufgehoben wird?
Am Sonntag, dem 26. August 2018 wird ab 18.00 Uhr im Saal des Feuerwehrgerätehauses, Wampener Straße 8, 17498 Neuenkirchen die öffentliche Auszählung der Briefabstimmungsunterlagen erfolgen.
