Aktuelles

Wahlbekanntmachung zur Durchführung der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019


im Amt Landhagen mit den Gemeinden Behrenhoff, Dargelin, Dersekow, Hinrichshagen, Mesekenhagen, Levenhagen, Neuenkirchen, Wackerow und Weitenhagen(einschließlich der neuen Ortsteile Diedrichshagen und Guest lt. Gebietsänderungsvertrag vom 13.12.2018)

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Kommunalwahlen 2019


Sehr geehrte Damen und Herren,
über den nachstehenden Link der Landeswahlleitung MV ist ein Download der notwendig einzureichenden Unterlagen der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2019 möglich.

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Vorläufiges Ergebnis des Bürgerentscheides in der Gemeinde Neuenkirchen am 09. Dezember 2018


Für die im Bürgerentscheid der Gemeinde Neuenkirchen zur Abstimmung gestellte Frage:
„Soll sich die Gemeinde Neuenkirchen mit den Gemeinden Levenhagen, Mesekenhagen und Wackerow auf Basis des Gebietsänderungsvertrages mit Stand vom 01.11.2018 zu einer neuen Gemeinde zusammenschließen?"
wird folgendes Ergebnis vorläufig bekannt gegeben:
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 2.025
Zahl der Abstimmenden: 1.023
Zahl der gültigen Stimmen: 1.023
Zahl der ungültigen Stimmen: 0
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
„JA“ 294
„NEIN“ 729
Damit wurde die gestellte Frage entschieden, da sie mehrheitlich von den gültigen Stimmen mit „NEIN“ beantwortet wurde. Zugleich beträgt diese Mehrheit die erforderlichen 25 Prozent der Stimmberechtigten.
 
gez. Bratner
Gemeindewahlleiterin

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Vorläufiges Ergebnis des Bürgerentscheides in der
Gemeinde Wackerow am 26.08.2018


Für die im Bürgerentscheid der Gemeinde Wackerow zur Abstimmung gestellte Frage
„Soll die Gemeinde Wackerow mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fusionieren?“
wird folgendes Ergebnis vorläufig bekannt gegeben:
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 1.127
Zahl der Abstimmenden: 859
Zahl der gültigen Stimmen: 859
Zahl der ungültigen Stimmen: 0
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
„JA“ 417
„NEIN“ 442
 
Damit wurde die gestellte Frage entschieden, da sie mehrheitlich von den gültigen Stimmen mit „Nein“ beantwortet wurde. Zugleich beträgt diese Mehrheit die erforderlichen 25 Prozent der Stimmberechtigten.
 
 
 

Vorläufiges Ergebnis des Bürgerentscheides in der
Gemeinde Neuenkirchen am 26.08.2018


Für die im Bürgerentscheid der Gemeinde Neuenkirchen zur Abstimmung gestellte Frage
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Neuenkirchen vom 26.04.2018, dem Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Gemeinde Landhagen zuzustimmen, aufgehoben wird?“
wird folgendes Ergebnis vorläufig bekannt gegeben:
Zahl der Abstimmungsberechtigten: 2.013
Zahl der Abstimmenden: 1.097
Zahl der gültigen Stimmen: 1.096
Zahl der ungültigen Stimmen: 1
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
„JA“ 674
„NEIN“ 422
 
Damit wurde die gestellte Frage entschieden, da sie mehrheitlich von den gültigen Stimmen mit „JA“ beantwortet wurde. Zugleich beträgt diese Mehrheit die erforderlichen 25 Prozent der Stimmberechtigten.
 
gez. Anja Bratner
Gemeindewahlleiterin

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Anschrift

Amt Landhagen
Theodor-Körner-Str. 36
17498 Neuenkirchen

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Di.:
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Mi.:
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Do.:
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