Liebe Besucher und Gäste unseres 10. Leister Musiksommer!
Nach Abstimmung mit dem Amt kann unsere Liederabend-Veranstaltung stattfinden. Es sind also alle Freunde, die vom 22. August in Leist 1 schon gehört haben, sich den Termin nochmals notieren und ihn deshalb nicht missen wollen, von der Familie Sauer wieder herzlich eingeladen. Aus den Absprachen mit dem Ordnungsamt gibt es hinsichtlich der derzeitigen Corona-Regelung ein paar geringfügige Einschränkungen. Wir wollen deshalb das Grillen am Ort dieses Jahr aussetzen, so dass die Besucher/Gäste ihre Versorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken, wie eigentlich bisher auch, von zu Hause aus organisieren sollten.
Adressen der Besucher sind auf dem Papier festhalten, wobei bei Familien ein Angabe genügt. Und wenn vorhanden, wäre auch etwas Desinfektionsmittel (ausser LÜT und LÜT) mitzubringen. Die Maske ist eine Empfehlung aber keine Pflicht. Und 10 Personen können an einem Tisch sitzen.
Sollte uns dass Wetter wieder günstig gesonnen sein, wünschen wir uns, wie all die Jahre zuvor, einen gemütlichen Abend mit der handgemachten Musik und viel Spass bei den Tischgespächen, einen guten Appetit und einen immer gefüllten Trinkbecher.
Antrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald auf Enteignung und Vorabentscheidung
Antrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald auf Enteignung und Vorabentscheidung gemäß § 48 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V), § l0 Enteignungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, § 112 Abs. 2 BauGB vom 25. November 2019 für den Ausbau der Kreisstraße VG 2 von Karrendorf bis Neuenkirchen, 3. Bauabschnitt hinsichtlich
Teilflächen diverser Flurstücke der Flure 1 und 2 in den Gemarkungen Leist und Oldenhagen
Antrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald auf Enteignung und Vorabentscheidung gemäß § 48 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V), § 10 Enteignungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, § 112 Abs. 2 BauGB vom 25. November 2019 für den Ausbau der Kreisstraße VG 2 von Karrendorf bis Neuenkirchen, 3. Bauabschnitt hinsichtlich
einer Teilfläche des Flurstücks 34 der Flur 1, Gemarkung Oldenhagen, von ca. 391 m² und
einer Teilfläche des Flurstücks 56 der FIur 1, Gemarkung Oldenhagen, von ca. 124 m²
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