11.222 Meldewesen erforderliche Unterlagen
- Detailierte Informationen finden sie hier: Detailierte Suche nach Verwaltungsleistungen von A-Z
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Anmeldung
- Personalausweis oder Reisepass, Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde
- Zur Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines Kindes
Fristen: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Personalausweis
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderreisepass, oder Geburtsurkunde)
- bei Antragstellung unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
- digitale Lichtbildaufnahme bei uns vor Ort möglich
Reisepass
- gültiges Identitätsdokument (der Personalausweis, sonst der Reisepass, Kinderreisepass, oder Geburtsurkunde)
- bei Antragstellung unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Kosten: § 15 Passverordnung (PassV)
Kinderreisepass
- seit dem 1. Januar 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr
- stattdessen Beantragung eines Ausweises oder Passes möglich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren
- erforderliche Unterlagen entsprechend wie bei Beantragung Personalausweis oder Reisepass
Kosten: § 15 Passverordnung (PassV)
Wichtiger Hinweis: Das Kind, für das ein Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein!
Wichtiger Hinweis: Das Kind, für das ein Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein!
Führungszeugnis (einfaches, erweitertes und behördliches Führungszeugnis)
- für ein erweitertes Führungszeugnis ist die schriftliche Aufforderung der Beantragung vorzulegen
- für ein behördliches Führungszeugnis ist die Anschrift der Behörde, Verwendungszweck vorzulegen
