Landratswahl 2025
Am 11. Mai 2025 findet die Wahl der Landrätin oder des Landrates für den Landkreis Vorpommern-Greifswald statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, so würde diese am 25. Mai 2025 stattfinden.
Bekanntmachungen
Hinweise zur Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie formlos postalisch, per Mail, Fax, online oder persönlich (nicht telefonisch) beantragen.
Wenn Sie zur Antragstellung persönlich zur Gemeindebehörde gehen, können Sie im Verwaltungsgebäude des Amtes Landhagen, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen, (barrierefreier Eingang) voraussichtlich ab dem 22.04.2025 an der Briefwahl zu folgenden Öffnungszeiten teilnehmen:
Öffnungszeiten Hauptwahl
Di.: |
08.30 - 12.00 Uhr & |
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den Personen mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl am 25.05.2025 statt.
Personen, die zur Landratswahl im Landkreis Vorpommern-Greifswald am 11.05.2025 einen Wahlschein für die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese Unterlagen automatisch auch für eine mögliche Stichwahl (sofern die neuen Stimmzettel vorliegen).
Wer sich erst zur Stichwahl (sofern die neuen Stimmzettel vorliegen) für eine Briefwahl entscheidet, hat die Möglichkeit vor Ort im Amt zu wählen oder die Unterlagen wie oben beschrieben zu beantragen:
Öffnungszeiten Stichwahl voraussichtlich ab 20.05.2025
Di.: |
08.30 - 12.00 Uhr & |
Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den jeweiligen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.