Beauftragte für Schulwesen
Die oder der Schulbeauftragte hat die Aufgabe, zur Entwicklung der Schulen in Trägerschaft des Amtes beizutragen.
Zu ihren oder seinen Aufgaben gehören insbesondere:
1. Beratung und Unterstützung der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben in allen schulischen Angelegenheiten einschließlich Mitwirkung bei der Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Amtsausschuss,
2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Amtsverwaltung, dem Amtsausschuss, den Schulleitern, den Schulkonferenzen, den
Schulfördervereinen sowie dem Schulamt und
3. Jährliche Berichterstattung über die Tätigkeiten im Amtsausschuss.
1. Beratung und Unterstützung der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben in allen schulischen Angelegenheiten einschließlich Mitwirkung bei der Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Amtsausschuss,
2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Amtsverwaltung, dem Amtsausschuss, den Schulleitern, den Schulkonferenzen, den
Schulfördervereinen sowie dem Schulamt und
3. Jährliche Berichterstattung über die Tätigkeiten im Amtsausschuss.
Frau Kirsten Breitsprecher-Kranz
- Telefon: 0172 3133459
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